Es trifft zu, dass der Artikel 20 Absatz 2 etwas mit dem Bundesverfassungsgericht zu tun hat, weil es die Staatsgewalt des Volkes unter anderem repräsentiert. Wenn jemand die Verfassung nicht einhält (bei einer Klage) wenden sich die Bürger/innen an das Bundesverfassungsgericht, welches sich dann um die Einhaltung der Verfassung kümmert. Die Verfassungsorgane werden vom Volk gewählt.
Ja, hat es. In diesem Artikel sind wir die Staatsgewalt und wir können entscheiden welchen Bundeskanzler wir z.B. haben wollen, wenn wir die Mehrheit sind.